Schüler-Busfahrkarte für das Schuljahr 2017/2018
Beim Antrag, sind die bisher bekannten Mindestentfernungen von der Wohnung zur Schule gemäß der Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Schülerbeförderung und Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg (Beschlussfassung durch den Kreistag am 7. Mai 2012, Bekanntmachung vom 13. Juni 2012) zu beachten.
Die vollständig ausgefüllten und von der Schule bestätigten Anträge sind per Post bis zum 6. März 2017 an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst 13, Fachgebiet 13.30 - Schülerbeförderung, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund, gut gebündelt zu senden. Gerne können die kompletten Anträge von der Schule auch in der Dienststelle, Störtebekerstraße 30 18528 Bergen auf Rügen, Zimmer 313, abgegeben werden.
Die Abgabe eines Passfotos ist für Schüler, die Ihre Schule bereits im Schuljahr 2016/17 besuchten, optional. Ich bitte jedoch darauf hinzuweisen, dass jedes zweite Schuljahr ein aktuelles Passfoto einzureichen ist.
Die Anträge für die zukünftigen Klassen 1 sowie bei Schulwechsel der Klassen 5 und Klassen 7 sind immer mit aktuellem Passfoto bis spätestens 20 April 2017 einzureichen.
Anträge des noch laufenden Schuljahres dürfen nicht mit den Anträgen für das Schuljahr 2017/2018 vermischt werden!
Alle Angaben müssen vollständig, richtig und leserlich sein. Unvollständige und unleserliche Anträge werden an die jeweilige Schule zurückgeschickt! Die aktuellen Passbilder in der Größe 3,5 x 4,5 (keine Ausschnitte aus Fotos), sauber und ungestempelt, sind rückseitig mit Name sowie Schule zu beschriften.
Die abgelaufenen Schüler-Sammelzeitkarten des Schuljahres 2016/2017 sind durch die Schulen von allen Fahrschülern bei Ausgabe der neuen Schüler-Busfahrkarten einzusammeln und der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (WR) vollständig zu übergeben.
Die Termine für die Ausgabe der neuen Schüler-Sammelzeitkarten werden rechtzeitig durch die WR mbH bekannt gegeben.
Bei Schul- bzw. Wohnwechsel im laufenden Schuljahr ist die Schüler-Sammelzeitkarte von der Schule einzuziehen und umgehend an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst 13, FG 13.30 - Schulverwaltung, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund zurück zu schicken. Nicht vernichten!
Die nicht benötigten oder nicht abgehalten Fahrausweise sind ebenfalls umgehend an den Landkreis Vorpommern-Rügen zurückzusenden.
Bei Verlust nimmt bitte zeitnah ein Erziehungsberechtigter telefonischen Kontakt mit der WR, Telefon: (03826) 600-462 auf.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und wünsche auch weiterhin eine so gute Zusammenarbeit wie in den vergangenen Jahren.
Sollten Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an das Fachgebiet Schulverwaltung unter Telefon: (03831) 357-2014.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Gerlind Ockert