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Beförderung im Bus nur mit gültiger Fahrkarte

VVRSeit Schuljahresbeginn und der damit verbundenen Wirksamkeit der geänderten Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen, häufen sich Fälle des unbefugten Benutzens der Linienbusse des kreiseigenen Verkehrsunternehmens VVR durch Schüler und Schülerinnen.
Das Verkehrsunternehmen verweist noch einmal eindeutig auf die Tarif- und Beförderungsbedingungen, die kostenfrei erhältlich sind bzw. im Internet unter vvr-bus.de vorgehalten werden.
Das Unternehmen hat bisher Kulanz gezeigt, damit Schulkinder nicht die Leidtragenden von missverstandener Interpretation des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen täglich Auseinandersetzungen mit Schülern und selbst Eltern führen.
In den Linienbussen der VVR kann und wird es nur eine Beförderung mit gültigem Fahrausweis geben.
Die Geschäftsführung sieht sich in der Pflicht entsprechend zu reagieren. Mit Wirkung ab 01.11.2016 wird das Fahrpersonal angewiesen, verstärkt auf die Einhaltung der Tarif- und Beförderungsbedingungen zu achten.
Das heißt wer keinen gültigen Fahrausweis hat, bleibt draußen.
Die von Schulen ausgegeben Bescheinigungen werden ebenfalls nicht mehr anerkannt.
21.10.2016
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