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Zahnärztliche Untersuchung + Termine

AktionSehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,

nach § 16 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern* und § 5 der Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen* ist der Kinder- und Jugendzahnarzt des Gesundheitsamtes verpflichtet, alle Kinder in Kindertageseinrichtungen ab dem 3. Lebensjahr sowie Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 einmal jährlich zahnärztlich zu untersuchen.
Die in Kürze vorgesehene Untersuchung umfasst die Erhebung des Zahnstatus, die Untersuchung der Mundhöhle und die Erfassung von Gebissfehlentwicklungen. Im Bedarfsfalle erhalten Sie eine entsprechende Information über eine notwendige Behandlung bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden Ihrer Wahl. Die bei der Untersuchung erhobenen Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie werden in anonymisierter Form auch für statistische Auswertungen genutzt. Die Ergebnisse der Auswertungen sind Grundlage für Planungen und Entscheidungen über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Zahngesundheit unserer Kinder und Jugendlichen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Kinder und Jugendlichen sowie die volljährigen Schüler nach § 58 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern* verpflichtet sind, an der Untersuchung teilzunehmen.
Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Untersuchungen werden voraussichtlich stattfinden am:

2.11. + 3.11.; 7.11. + 8.11.;14.11. +15.11.;30.11. + 1.12.; 5.12.16



Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Dr. Annett Wisotzky
Zahnärztin
21.10.2016
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